Lebenshilfe Tübingen Logo
Farbverlauf

Pflegeneuordnungsgesetz: Sparpaket auf dem Rücken pflegender Familien

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung. Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten im Bundestag beraten werden und könnte zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Aus Sicht der Lebenshilfe Tübingen sind insbesondere für Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen erhebliche Verschlechterungen zu befürchten.

Besonders kritisch sehen wir:

Weniger Möglichkeiten zur Verhinderungspflege:
Die bisherige Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, zeitweise Entlastung zu organisieren – etwa durch Betreuung, Tagesausflüge, Ferienangebote oder Reisen. Diese wichtige Möglichkeit soll deutlich eingeschränkt werden.

Weniger Flexibilität beim Sozialraumbudget (ersetzt den Entlastungsbetrag):
Nicht benötigte Mittel sollen künftig nicht mehr flexibel über das Jahr hinweg angespart werden können. Gerade Familien mit Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung jedoch dann, wenn sie tatsächlich benötigt wird.

Kein Entlastungsbetrag mehr bei Pflegegrad 1:
Der bisherige Entlastungsbetrag soll entfallen. Damit würde eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen wegfallen.

Schlechtere soziale Absicherung pflegender Angehöriger:
Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige trifft insbesondere Menschen, die ihre Berufstätigkeit wegen der Pflege eines Angehörigen über viele Jahre reduzieren oder aufgeben.

Diese Veränderungen betreffen auch unsere Arbeit. Offene Hilfen, Familienentlastende Dienste, Freizeitangebote, Tagesausflüge und Reisen ermöglichen Menschen mit Behinderung Teilhabe und entlasten ihre Angehörigen. Werden diese Leistungen schwieriger finanzierbar, geraten bewährte Unterstützungsstrukturen unter Druck.

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass die Politik die Auswirkungen kennt und ihre Entscheidungen überprüft.

Bitte unterstützen Sie uns:

  1. Unterschreiben Sie die bundesweite Petition:
    Petition · Pflegereform ja – aber nicht auf Kosten pflegender Angehöriger · innn.it
  2. Unterstützen Sie die landesweite Petition in Baden-Württemberg
    Nicht am Menschen sparen – Bürokratie im Sozialbereich abbauen! – Online-Petition
  3. Schreiben Sie Ihre Bundestags- und Landtagsabgeordneten an.
    Bitten Sie Ihre Abgeordneten, sich für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige und den Erhalt notwendiger Unterstützungsangebote einzusetzen.

      Wir haben Ihnen dafür ein Musteranschreiben sowie eine Übersicht der zuständigen Abgeordneten und ihrer Kontaktdaten vorbereitet. Sie können das Schreiben einfach per E-Mail oder Post versenden.

      Je mehr Menschen sich zu Wort melden, desto deutlicher wird, dass Einsparungen bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ihren Familien nicht ohne Folgen bleiben.

      Kontakt

      Weitere Neuigkeiten

      Lebenshilfe Tübingen Logo
      Lebenshilfe Tübingen e.V.
      Geschäftsstelle
      Handwerkerpark 7

      72070 Tübingen 
      Telefon:  (07071) 9440-3

      Kinderschutz Logo
      Initiative Transparente Zivilgesellschaft