Wohnen in einer Gastfamilie

Selbständig, aber nicht alleine leben – dieses Konzept liegt dem Betreuten Wohnen in Familien zugrunde.

Eine Familie, ein Paar oder ein Single nehmen eine Frau oder einen Mann mit Behinderung bei sich auf mit der Perspektive eines längerfristigen Zusammenlebens.

Die Familie erhält für diese Aufgabe ein Betreuungsgeld.

Eine fachliche Begleitung über die Fachkräfte der Lebenshilfe steht den Familien wie auch den Frauen und Männern mit Behinderung zur Verfügung. Deren inhaltliche Ausgestaltung und die Bedarfe des  neuen Familiensystems werden in gemeinsamen  Gespräche vorab geklärt.