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Hinweisgeberkanal in Leichter Sprache

Infos zum Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz

Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz ist wichtig für die Arbeit.
Das Gesetz heißt: Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz.

Was macht das Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz?

Ein Mitarbeiter beobachtet etwas Verbotenes.
Der Mitarbeiter erzählt es dem Chef.
Das nennt man: Hinweis.
Der Mitarbeiter gibt einen Hinweis.
Deswegen heißt er: Hinweis-Geber.
Der Hinweis-Geber darf keine Strafe bekommen.
Der Chef muss den Hinweis-Geber beschützen.
Deshalb heißt es: Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz


Das Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz gilt ab 1. Dezember 2023.
Für das Gesetz gibt es eine Anleitung.
Die Anleitung gilt für alle Mitarbeiter von der Lebenshilfe Name Lebenshilfe.

Wer kann einen Hinweis geben?

Alle Mitarbeiter können einen Hinweis abgeben.

Was kann man melden?

Das können Sie melden:
Wenn jemand gegen das Gesetz verstößt.
Das ist zum Beispiel:

  • Betrügen
  • Rechte von Mitarbeitern verletzen
  • Geld für etwas nehmen, was verboten ist
  • Menschen-Leben in Gefahr bringen
  • Umwelt und Tieren schaden

Und wenn jemand Gesetze bricht.

Das macht das Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz nicht:

  • Probleme im Alltag lösen
  • Fehler bei der Arbeit lösen
  • Streit zwischen Mitarbeitern klären
  • Streit zwischen Mitarbeiter und Chef klären

Bei wem kann man den Hinweis geben?

Sie können sich bei der Melde-Stelle melden.

So können Sie die Melde-Stelle erreichen: Hinweisgeberkanal – Lebenshilfe Tübingen e.V. |

  • E-Mail:                             hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de
  • Telefon:                            069 / 348 731 8819 
  • Adresse:        

Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hinweisgebermeldung
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main

Sie möchten zur Melde-Stelle kommen?
Bitte machen Sie einen Termin.

Andere Meldestelle

Es gibt noch eine andere Melde-Stelle.
Dort können Sie auch Hinweise abgeben.
Die Melde-Stelle ist vom Bundesamt für Justiz.
So können Sie das Bundesamt für Justiz erreichen:

Wie kann man den Hinweis melden?

Man kann den Hinweis so abgeben:

  • Am Telefon
  • Aufgeschrieben in einem Dokument
  • Im Gespräch mit der Melde-Stelle

Es müssen alle wichtigen Infos im Hinweis sein.
Es gibt dafür ein Dokument.
Das Dokument heißt Melde-Formular für Hinweis-Geber.
Man kann den Hinweis dort eintragen.
Das Dokument gibt es bei der Melde-Stelle.
Sie können einen Hinweis auch anonym abgeben.
Anonym heißt: Ohne ihren Namen.
Die Hinweise sind geheim.
Die Melde-Stelle muss sich an den Daten-Schutz halten.

Bearbeitung vom Hinweis

Haben Sie einen Hinweis abgegeben?
Die Melde-Stelle muss nach 7 Tagen Bescheid sagen, dass der Hinweis ankam.

Was passiert mit dem Hinweis?

Die Melde-Stelle prüft den Hinweis.
Es wird geprüft:
Verstößt jemand gegen ein Gesetz?
Dann muss die Lebenshilfe Tübingen e.V. etwas dagegen machen.
Die Lebenshilfe Tübingen e.V. einfügen muss sich kümmern, dass es nicht mehr passiert.
Die Melde-Stelle muss dem Hinweis-Geber nach 3 Monaten Bescheid sagen was mit dem Hinweis passiert ist.

Der Hinweis-Geber ist geschützt.

Der Hinweis-Geber darf von der Lebenshilfe Tübingen e.V. nicht:

  • bedroht werden
  • gekündigt werden
  • unter Druck gesetzt werden
  • schlecht behandelt werden

Sie werden nach einem Hinweis schlecht behandelt?
Dann muss die Lebenshilfe Tübingen e.V. einfügen Sie entschädigen.
Entschädigen heißt etwas wieder gut machen.

Impressum oder wer den Text gemacht hat:

Übersetzung in Leichte Sprache
Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe
für Menschen mit Behinderung e.V.:  Madeleine Erasmus, Isabell Maurer

Prüfung in Leichter Sprache
Doris Clauss, Waldemar Böttcher, Frano Mikic

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Lebenshilfe Tübingen e.V.
Geschäftsstelle
Handwerkerpark 7

72070 Tübingen 
Telefon:  (07071) 9440-3

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