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Förderaufruf März 2026

EINFACH: Mitmachen, Dazugehören, Mitgestalten!

Worum geht es?

Die Lebenshilfe-Stiftung Tübingen fördert Projekte und Maßnahmen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen verbessern. Inklusion heißt: Dabei sein und dazugehören. Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, begegnen sich und sind willkommen. Menschen mit Einschränkungen können aktiv am sozialen Leben in Vereinen, bei Kulturangeboten, in Stadtteiltreffs, in Kirchengemeinden – am Leben in der Stadt teilhaben.

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte,

  • die eine Öffnung bestehender Angebote für Menschen mit Einschränkungen bewirken
  • die Zugänge für Menschen mit Behinderungen zu bestehenden Angeboten erleichtern
  • die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringen und dadurch neue Erfahrungen und Begegnungen ermöglichen
  • die aktive Beteiligung und Mitgestaltung von Menschen mit Einschränkungen fördern
  • die Beteiligte bestärken und die bestehenden Hürden abbauen
  • die insbesondere in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Ferien, Feste neue Möglichkeiten schaffen

Wer kann sich bewerben?

Es sind alle Vereine, Organisationen und Initiativen in der Stadt und im Landkreis Tübingen angesprochen. Besonders erwünscht sind Bewerbungen von Initiativen und Vereinen, die keine spezialisierten Träger der Eingliederungshilfe sind, z.B. Sportvereine, Kulturvereine, Kirchengemeinden, Gruppen und Initiativen.

Förderbar sind sowohl neue Vorhaben, die für den Start Mittel benötigen als auch bestehende Maßnahmen und Projekte, die in besonderem Maße die oben genannten Ziele umsetzen und Mittelbedarf haben.

Welche Förderung ist möglich?

Die Stiftung vergibt bis zu 30.000 Euro im Rahmen dieses Förderaufrufs. Es werden bis zu zehn Projekte bzw. Maßnahmen ausgewählt und gefördert; die Förderhöhe kann dabei unterschiedlich sein.

Bewerbungen sind bis zum 31.05.2026 möglich an: stiftung@lebenshilfe-tuebingen.de

Die Entscheidung erfolgt durch den Stiftungsrat unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und externen Fachleuten. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der Förderzusagen erfolgt bis zum 30.06.2026.

Kontakt
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Geschäftsstelle
Handwerkerpark 7

72070 Tübingen 
Telefon:  (07071) 9440-3

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