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Fortbildungen für Ehrenamtliche nach UstA-VO

Verpflichtende Fortbildungen nach der UstA-VO

Lebenshilfe-Schulungen nach UstA-VO – was ist das eigentlich?
Anleitung, Schulung und Fortbildung von euch ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen sind uns schon seit jeher ein wichtiges Anliegen! Im Januar 2019 erließ das Land Baden-Württemberg die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) um die Schulung von Ehrenamtlichen sowohl inhaltlich als auch zeitlich zu regeln und sicher zu stellen. Was sind Unterstützungsangebote? Das sind pädagogische Angebote, bei denen unsere Teilnehmerinnen bestimmte Kosten über den Entlastungsbetrag (Budget Pflegeversicherung) abrechnen können.

Was bedeutet die UstA-VO für die Lebenshilfe?
Wir bieten Fortbildungen und Anleitungen an, die die geforderten Themen/Module abdecken, z.B. Basiswissen über Behinderungsarten, Umgang mit Krisen, Kommunikation, Rolle der Helfenden und vieles mehr. Wir dokumentieren eure Teilnahme, damit wir sie dem Land Baden-Württemberg gegenüber nachweisen können.

Was bedeutet das für euch Ehrenamtlichen?
Ihr bekommt Schulungen mit internen und externen Referentinnen, Fallbeispielen, Austausch usw.
Die Teilnahme wird vergütet. Gemäß der UstA-VO seid ihr allerdings verpflichtet, die Schulungsangebote regelmäßig anzunehmen. Zu Beginn sieht die Verordnung 30 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten vor für die Folgejahre je 8 UE.
Übrigens- seid ihr zu einzelnen Themen bereits geschult? Dann schickt uns gerne einen Nachweis, eventuell kann dies angerechnet werden. Was ist, wenn die Lebenshilfe keine ausreichende Schulung ihrer Ehrenamtlichen nachweisen kann? Im schlimmsten Fall kann die Lebenshilfe Tübingen ihre Anerkennung als Anbieter niederschwelliger Betreuungsangebote verlieren. Die Teilnehmerinnen können die Kosten der Angebote dann nicht mehr über das Budget Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen und müssen die Kosten dann selbst tragen.

Fazit:
Unsere Anleitungs- und Schulungsangebote bieten euch eine großartige Gelegenheit, Neues zu lernen und euch weiterzuentwickeln. Wir freuen uns, euch diese Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, und sind überzeugt, dass ihr sie als wertvollen Gewinn erleben werdet!

Kontakt
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Geschäftsstelle
Handwerkerpark 7

72070 Tübingen 
Telefon:  (07071) 9440-3

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