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Teilnahmebedingungen

für alle Reisen, Wochenenden und Ferienprogramme

Anmeldung

Die Anmeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldebogen der Lebenshilfe Tübingen e.V. vorzunehmen. Das Formular muss vollständig mit rechtlich gültiger Unterschrift ausgefüllt sein.
Anmeldeschluss ist der 06.01.2025. Alle Anmeldungen, die bis zu diesem Datum eingehen, werden unabhängig vom Anmeldedatum gleichberechtigt aufgenommen.

Bestehen bei der Lebenshilfe Tübingen Bedenken, eine sichere Teilnahme zu gewährleisten,
kann im Einzelfall die Anmeldung nicht berücksichtigt werden.
Sie bekommen Mitte Februar eine Teilnahmebestätigung über die erhaltenen Angebote.
Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich.

Kosten

Die Gesamtkosten einer Reise bzw. Wochenendreise sowie des Ferienprogramms setzen sich zusammen aus den

  • Sachkosten: Kosten für Unterkunft, Programm, Fahrt und Verpflegung
  • Betreuungskosten: Kosten für Personal und Assistenz

Sachkosten müssen in der Regel selbst getragen werden.
Bei einer Wochenend- oder Urlaubsreise werden Ihnen diese vor Beginn der Maßnahme in Rechnung gestellt und müssen auch vor Beginn beglichen werden.
Dies gilt auch für das Taschengeld.
Bei Tagesfreizeiten werden Ihnen die Sachkosten nach der Maßnahme in Rechnung gestellt.
Unter Umständen können die Sachkosten über den „Entlastungsbetrag“ der Pflegekasse refinanziert werden.
Auskunft dazu kann die zuständige Pflegekasse erteilen.

Betreuungskosten können bei Vorliegen einer Anerkennung abgerechnet werden über:
a) Verhinderungspflege (Anspruch besteht bei Pflegegrad 2 – 5)
Das Budget Verhinderungspflege beträgt 1612 € im Jahr.
Zusätzlich kann ein Budget aus der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 € als Verhinderungspflege genutzt werden.
Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

b) Entlastungsbetrag (Anspruch besteht bei Pflegegrad 1 – 5)
Das Budget beträgt 125 € im Monat.
Die Rechnung über die Betreuungskosten erhalten Sie nach Ende der Maßnahme.
Sie muss unterschrieben bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Betreuungsbesonderheiten

Im Einzelfall kann es sein, dass eine Teilnahme aufgrund der besonderen Betreuungssituation fraglich ist. Dann kommen wir auf Sie zu, um die Rahmenbedingungen im Vorfeld zu klären.
Gegebenenfalls können dann für eine Teilnahme z.B. höhere Betreuungskosten entstehen.

Rücktritt

Rücktritt Wochenendreise oder Tagesprogramm:

  • bis zum 30. Tag vor Beginn: 25 € Verwaltungsgebühr und 40% Sachkosten
  • ab dem 29. Tag vor Beginn: 25 € Verwaltungsgebühr und 100% Sachkosten

Rücktritt Urlaubsreise:

  • bis zum 60. Tag vor Beginn: 150 € Verwaltungsgebühr
  • vom 59. bis zum 28. Tag vor Beginn: 75% des Gesamtbetrags Sach- und Betreuungskosten
  • ab dem 27. Tag vor Beginn: 100% Sach- und Betreuungskosten

Programmänderung

Änderungen im Programm behalten wir uns vor. Änderungen können zum Beispiel das Reiseziel, die Reiseleitung usw. betreffen.

Hinweise

Für alle Reisen, die ein Vorbereitungstreffen durchführen, ist eine Teilnahme daran Pflicht.
Bei Nichtteilnahme kann die Reise von Seiten der Lebenshilfe abgesagt werden.
Für den Teilnehmenden entstehen die Kosten laut Rücktritt.

Wertmarke:
Die Kostenkalkulationen der Reisen setzen voraus, dass die Reisenden über einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke verfügen. Kostenerhöhungen durch Fehlen der
genannten Dokumente müssen gegebenenfalls von den Reisenden übernommen werden.

Gepäck:
Aus Platzgründen kann jeder Teilnehmerin für die Reise einen Koffer und ein Handgepäck mitnehmen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, sollten Sie damit nicht zurechtkommen, z.B. auf Grund von Hilfsmitteln, Pflegeprodukten usw.

Reiserücktritt:
Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese sollte die Gesamtkosten (Betreuungs- und Sachkosten) der Reise abdecken.
Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die Lebenshilfe Tübingen abgeschlossen werden.
Versicherungspartner ist die „Union Ecclesia Versicherungsgruppe“.

Haftpflicht:
Wir gehen davon aus, dass jede/r Teilnehmer*in über eine Privathaftpflicht versichert ist.
Für verursachte Schäden oder bei Verlust von Kleidung und Wertsachen haftet die Lebenshilfe
Tübingen nicht. Dazu gehören auch Brillen und Handys.
Für Auslandsreisen empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten eines Rücktransportes übernimmt.

Wenn es Probleme gibt …

Geteilte Freud ist doppelte Freud, geteiltes Leid ist halbes Leid –
deshalb liegt den meisten unserer Urlaubsreisenden das Gemeinschaftserlebnis besonders am Herzen. Gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Unterstützung erleichtern das Zusammenleben.
Natürlich gibt es wie in jeder anderen Reisegruppe hin und wieder auch Spannungen oder Streit.
In aller Regel wird die Reiseleitung aufgrund ihrer Erfahrung solchen Situationen gerecht werden.

Was aber, wenn Aggressivität oder Übergriffe einer einzelnen Person nicht mehr kontrollierbar sind und die anderen Mitglieder der Reisegruppe darunter leiden und in Angst geraten?
Für alle Reisen hat die Lebenshilfe einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr organisiert.
Mit diesem steht die Reiseleitung in Kontakt.
Gemeinsam wird über erforderliche Maßnahmen, gegebenenfalls eine Heimreise, entschieden.
Eine vorzeitige Rückkehr nach Hause kann auch erforderlich werden, wenn sich eine psychische Krise ankündigt, die betreffende Person mit der Gruppensituation überfordert ist oder wenn
größere gesundheitliche Probleme auftreten.
In all diesen Situationen muss im Interesse aller Beteiligten gehandelt werden.
Bei einer verfrühten Rückreise können zusätzliche Kosten entstehen.
Diese sind von der betreffenden Person zu tragen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Kontakt
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Lebenshilfe Tübingen e.V.
Geschäftsstelle
Handwerkerpark 7

72070 Tübingen 
Telefon:  (07071) 9440-3

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