Aktuelle Corona Regeln für unsere Gruppen, Kurse und Treffs

Unsere Gruppenangebote und Kurse finden derzeit weiterhin statt. Bitte beachten Sie dafür unsere Vorgaben und die aktuelle Corona Verordnung der Landesregierung.

Für die Teilnahme an unseren wöchentlichen Gruppen und Kursen gilt:
2G für alle ab einem Alter von 18 Jahren.

2G bedeutet:

  • Personen, deren vollständige Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Bitte tragen Sie eine medizinische Maske - wir empfehlen FFP2-Standard Masken.

 

Für die Teilnahme an Veranstaltungen / Treffs in unserem Bildungshaus gilt:
2G und ein Schnelltest für alle ab einem Alter von 18 Jahren.

Das bedeutet:

  • Personen, deren vollständige Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Zusätzlich gilt: Sie benötigen für die Teilnahme einen tagesaktuellen Testnachweis. Ein Corona-Schnelltest kann zum Teil auch unter Aufsicht der Lebenshilfe vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

Bitte tragen Sie eine medizinische Maske - wir empfehlen FFP2-Standard Masken.

 

Für Teilnahme an Angeboten außerhalb der Räumlichkeiten der Lebenshilfe gilt:
 2G+ für alle ab einem Alter von 18 Jahren

2G+ bedeutet: es gelten die Regel von 2G und es ist ein tagesaktueller Test notwendig.

Ausgenommen von der Testpflicht unter 2G-Plus sind:

  • Personen, deren vollständige Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.

Bitten denken Sie bei diesen Veranstaltungen Ihren 2G+-Nachweis digital mit sich zuführen. Der gelbe Impfpass gilt nicht mehr als Nachweis. Alternativ können Sie sich in jeder Apotheke einen Impfnachweis ausstellen lassen.

 

Für alle Aktivitäten der Lebenshilfe gilt:

Da uns die Gesundheit aller am Herzen liegt, tragen unsere Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter medizinische FFP2 Masken. Diese dienen zum Fremd- und Eigenschutz. Darüber hinaus hat die Lebenshilfe ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet. So können wir trotz der Situation das Risiko möglichst minimieren. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Wer Fragen hat, Beratung oder Unterstützung braucht, kann sich  jederzeit an die Lebenshilfe wenden.

Bitte melden Sie sich – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Telefon 07071 / 9440-3 oder mail@lebenshilfe-tuebingen.de

Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute. Bleiben Sie gesund!!!

 

>> Weitere Informationen zu Corona und Impfungen in leichter Sprache